Freistellungen von der Lehre
Clustermittel können in größerem Umfang als SFB-Mittel dafür eingesetzt werden, Forschungsvorhaben von Professoren/innen und Mittelbaudozenten/innen mit regulärer Universitätsstelle durch vorübergehende Freistellung von der Lehre zu befördern. Wir halten dies für ein dringend benötigtes Förderungsformat und verstehen es als eine Chance, die mitwirkenden Kollegen an den Arbeitszusammenhang des Clusters zu binden. Eine regelmäßige Mitwirkung an den Foren des Clusters wird von den ganz oder teilweise freigestellten Kollegen ebenso erwartet wie mindestens eine Präsentation ihres eigenen Vorhabens.
Um größere Kontinuität sowohl in Forschung wie Lehre zu ermöglichen, wird im Regelfall eine 50%-ige Freistellung von der Lehre über einen Zeitraum von zwei bis drei Semestern durch Vertretungsmittel ermöglicht. Sollte das Forschungsprojekt über die Regelförderungszeit von 2 Jahren hinaus verlängert werden, ist eine weitere 50%-ige Freistellung für ein bis zwei Semester möglich.
Die Bewilligung eines Projektantrags nach Punkt 1 ist notwendig, allerdings nicht zugleich hinreichende Voraussetzung für die parallele Bewilligung einer (teilweisen) Freistellung von der Lehre. Der entsprechende Antrag ist unter Punkt 8c des Projektantrags nach Punkt 1 zu stellen.

